Allgemeine Geschäftsbedingungen

des nicht protokollierten Einzelunternehmens
ITENE INTERNATIONAL – Akademie für Bewusstseinsbildung
Inhaberin Irene Itene
Stand: März 2014

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) des nicht protokollierten Einzelunternehmens ITENE INTERNATIONAL, Inhaberin Irene Itene (im Folgenden kurz als „ITENE“ bezeichnet) gelten für sämtliche Leistungen, die ITENE als Auftragnehmerin gegenüber privaten und gewerblichen Kunden erbringt. Sämtliche allfälligen früheren AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Es gelten die AGB in der im Zeitpunkt der Anmeldung/Auftragserteilung gültigen Fassung.

Mit Abgabe einer Anmeldung/Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung.
Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch ITENE wirksam. ITENE widerspricht ausdrücklich etwaigen Allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Für Leistungen an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die AGB nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

  1. Vertragssprache
    Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen, Kundendienste und Beschwerdeerledigungen werden in deutscher Sprache angeboten.
  2. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
    Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Soweit das Rechtsgeschäft nicht dem KSchG unterliegt, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz. Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Geschäftssitz von ITENE.
  3. Vertragsabschluss und Leistungsgegenstand
    Sämtliche Angebote von ITENE sind Einladungen an den Kunden, ein Angebot zu stellen. Die Angebote von ITENE sind freibleibend. Die Anmeldung/Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Anbot auf Abschluss eines Vertrages. Eine Anmeldung/Auftragserteilung besteht nur bei vollständiger Angabe der Kundendaten.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ITENE.
Der Vertrag wird erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ITENE oder durch die tatsächliche Leistungserbringung an den Kunden rechtswirksam. Teilleistungen bleiben ITENE vorbehalten.
Leistungserbringungen außerhalb von Österreich werden nur auf gesonderte Anfrage durchgeführt.
ITENE ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst durchzuführen, gänzlich oder zum Teil durch Dritte durchführen zu lassen.

  1. Termine und Anmeldung
    Die Termine für die angebotenen Leistungen sind auf der Homepage von ITENE ersichtlich. Eine Anmeldung zu diesen Terminen erfolgt über den Link auf der Homepage oder per E-Mail.
  2. Honorar, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
    Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, hat ITENE Anspruch auf ein angemessenes Honorar und muss das Honorar 1 Woche vor Leistungserbringung bei ITENE eingelangt sein, widrigenfalls kein Anspruch auf eine Leistung besteht. Im Honorar sind weder allfällige Kosten für Übernachtung und/oder Verpflegung inkludiert. Die auf der Homepage von ITENE ersichtlichen Seminarbeiträge verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Durch die Beauftragung bzw Inanspruchnahme von Leistungen hat ITENE jedenfalls immer einen Honoraranspruch. Allfällige Rabatte und/oder Pauschalvereinbarungen gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Ein Rabatt in Höhe von 5% wird gewährt, wenn das Honorar (abzüglich 5%) 6 Wochen vor Leistungserbringung bei ITENE eingelangt ist. Ein Partnerrabatt in Höhe von 10% wird gewährt, wenn zwei Kunden gemeinsam eine Anmeldung tätigen bzw. einen Auftrag erteilen. Es kann jedoch pro Leistung nur ein Rabatt gewährt werden.
Eine allfällige Beanstandung der Leistungen von ITENE berechtigt nicht zur Zurückhaltung der ITENE zustehenden Vergütungen. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen Forderungen von ITENE ist unzulässig.
Wurde das Honorar nicht bereits vor Leistungserbringung bezahlt, ist ITENE zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedenfalls aber quartalsmäßig berechtigt, Honorarnoten zu legen und Honorarvorschüsse zu verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt eine dem Kunden übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht binnen drei Tagen ab Erhalt schriftlich widerspricht.
Zahlungen werden jeweils auf die älteste, noch offene Forderung angerechnet.
Bei Erteilung eines Auftrags durch mehrere Kunden in einer Angelegenheit haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen von ITENE.
Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (bei Geschäften zwischen Unternehmen jedoch ausdrücklich 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank) verrechnet. Weiter wird im Fall des Zahlungsverzugs eine Entschädigung für Betreibungskosten von pauschal EUR 40,00 berechnet. Darüber hinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt.

  1. Gutscheine
    Gutscheine können zu jedem Betrag und für alle Leistungen gekauft werden, sind übertragbar und sind ab Ausstellungsdatum 18 Monate lang gültig. Gutscheine werden ausgefolgt, wenn die Zahlung bei ITENE eingelangt ist. Eine Auszahlung von Gutscheinbeträgen ist ausgeschlossen.
  2. Kündigung
    ITENE ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Ausführung der Leistung, aus Gründen die der Kunde zu verantworten hat, unmöglich macht oder wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung gegen wesentliche Verpflichtungen des zugrundeliegenden Vertrages und/oder gegen wesentliche Bestimmungen der gegenständlichen AGB – wie z.B. Zahlung eines fälligen Honorars – verstößt.
  3. Abmeldung, Storno und Absage
    Bei einer Abmeldung/Auftragsstorno bis 4 Wochen vor Leistungserbringung wird kein Honorar in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung/Auftragsstorno bis 2 Wochen vor Leistungserbringung wird 50% des Honorars in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung/Auftragsstorno innerhalb von 2 Wochen vor Leistungserbringung bzw. bei Nichtabmeldung wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt, es sei denn es wird ein Ersatzteilnehmer namhaft gemacht. Mit dem bezahlten Honorar kann jedoch binnen 12 Monaten nach Abmeldung/Storno eine andere wertgleiche Leistung von ITENE bezogen werden.
    ITENE behält sich die Absage eines Termins für die Leistungserbringung bis zu 8 Tagen vor dem Beginn der Leistungserbringung bei einer Anmeldung von weniger als 6 Personen vor. In diesem Fall wird das Honorar an den Kunden zur Gänze refundiert.
  4. Kundenausschluss
    ITENE behält sich vor, einen Kunden, der die Leistungserbringung von ITENE stört oder den Ruf von ITENE schädigt, von der Leistung auszuschließen. Etwaige Kosten, die dem Kunden aufgrund des Ausschlusses entstehen, hat dieser selbst zu tragen.
  5. Leistungen an Einzelpersonen
    Bei der Leistungserbringung an Einzelpersonen handelt es sich nicht um eine Psychotherapie oder um eine andere medizinische Leistung und kann diese auch nicht ersetzen.

Termine für die Leistungserbringung an Einzelpersonen werden individuell vereinbart. Das vereinbarte Honorar ist vor jedem Termin zu bezahlen.
Bei Absage eines Termins durch den Kunden bis zu 24 Stunden vor dem Termin wird für diesen Termin kein Honorar in Rechnung gestellt. Bei Absage eines Termins innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin werden EUR 60,00 als Aufwandersatz in Rechnung gestellt.

  1. Haftung
    ITENE haftet nicht für irgendeinen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für grob schuldhafte Pflichtverletzung und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Leistung.

Darüber hinaus haftet ITENE nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt sie bei Vertragsabschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise rechnen konnte.
Ansprüche aus (Mangel)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die dem Kunden gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten.
Der Kunde trägt für sein Handeln sowie für seine geistige und körperliche Gesundheit, insbesondere bei der Teilnahme am „Feuerlauf“, selbst die Verantwortung.

  1. Force Majeure
    Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von ITENE entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere Unfall oder Krankheit; für die Dauer der vor angeführten Behinderung ist ITENE von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.
  2. Datenschutz, Werbung und Adressänderung
    Entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des jeweiligen Vertrages Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummern und E-Mail-Adressen sowie Zahlungsmodalitäten der Kunden von ITENE zwecks automationsunterstützter Betreuung (Rechnungswesen, Kundenkartei) auf Datenträger gespeichert werden. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo dies zur Erfüllung der Leistung oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Auskunftspflicht notwendig ist.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er in regelmäßigen Abständen über Leistungen von ITENE entweder per E-Mail oder per Post informiert wird. Sollte der Kunde eine solche Information nicht wünschen, kann er die Zustimmung jederzeit mittels formloser Mitteilung an ITENE widerrufen.
Der Kunde ist verpflichtet, ITENE etwaige Adressänderungen sofort bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde eine solche Meldung, so sind Mehrkosten, die aufgrund der unterlassenen Meldung entstanden sind, vom Kunden zu bezahlen. Erklärungen gelten jedenfalls als zugegangen, wenn diese an die zuletzt bekannte Adresse gesandt wurden.

  1. Urheberrecht
    Sämtliche Leistungen, wozu insbesondere Präsentationen, Konzepte, Skizzen, Ideen oder Sonstiges, ebenso wie Abbildungen, Grafiken und dergleichen gehören, bleiben stets geistiges Eigentum von ITENE.

Eine Verwertung der Leistung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ITENE gestattet.

  1. Salvatorische Klausel
    Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige oder ähnliche, aber zulässige Bestimmung zu ersetzen.
  2. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
    Kunden, die als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind, können bei Verträgen, die unter Verwendung von einem oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Fax, Telefon) geschlossen werden, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurücktreten.

Der Verbraucher hat jedoch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.